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LAG Hamm, 07.07.1993 - 14 Sa 435/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung des Tragens von Dienstkleidung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Körperliche Bewegungsfreiheit; Optik
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 536/01
Unentgeltliche Stellung von Dienstkleidung
Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Arbeitgeber auf Kunden und deren Vorstellungen Rücksicht zu nehmen hat und dazu auf ein bestimmtes äußeres Erscheinungsbild seines Personals angewiesen ist (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 30; 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 13; LAG Hamm 7. Juli 1993 - 14 Sa 435/93 - LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14). - ArbG Karlsruhe, 10.10.2003 - 1 Ca 266/03
Dienstkleidung - Direktionsrecht - Entfernen einer Abmahnung
Von einer Verletzung des Persönlichkeitsrecht kann aufgrund der Beschaffenheit der Dienstkleidung nicht ausgegangen werden, da die im Kammertermin vorgelegte Kleidung nicht geeignet ist, die Klägerin in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. insoweit Urteil LAG Hamm vom 07.07.1993 - 14 Sa 435/93).